Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (B2B)
der H & H Eisen-Müller GmbH & Co. KG
Stand: Oktober 2025
1. Geltungsbereich1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AVLB“) gelten für alle Verträge über die Lieferung und/oder Erbringung von Waren und Leistungen (nachfolgend „Lieferungen“) der H & H Eisen-Müller GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Diese AVLB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4 Sie gelten ebenfalls für Verträge, die über Online-Plattformen, per E-Mail oder andere elektronische Kommunikationsmittel abgeschlossen werden.
2. Angebot und Vertragsschluss2.1 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande oder durch Ausführung der Lieferung.
2.3 Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
2.4 Der Verkäufer behält sich technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vor.
3. Preise und Zahlungsbedingungen3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackungs-, Versand-, Fracht- und Zeugniskosten.
3.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von zehn Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu berechnen.
3.4 Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf einem Konto des Verkäufers unwiderruflich gutgeschrieben ist.
3.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4. Lieferung, Lieferfristen und Gefahrübergang4.1 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z. B. Krieg, Streik, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Ausfall von Zulieferern) verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
4.3 Im Falle höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
4.5 Die Lieferung erfolgt ab Werk/Lager Fellbach gemäß Incoterms 2020 „EXW“. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
4.6 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Zugang der Mitteilung über die Versand- oder Abholbereitschaft auf ihn über.
5. Eigentumsvorbehalt5.1 Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers, bis sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vollständig beglichen sind.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern.
5.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Er tritt bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts an den Verkäufer ab.
5.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
5.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
6. Gewährleistung6.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung anzuzeigen.
6.2 Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Lieferung als genehmigt.
6.3 Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.
6.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
6.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind nach Maßgabe von Ziffer 7 ausgeschlossen.
7. Haftung7.1 Der Verkäufer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
7.3 In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.4 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.5 Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
8. Datenschutz8.1 Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
8.2 Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Verkäufers zu entnehmen.
9. Rücksendung, Rücktritt und Widerruf9.1 Sämtliche vom Verkäufer gefertigten Waren sind Sonderanfertigungen, die nach Kundenspezifikation hergestellt werden. Daher besteht kein Anspruch auf Rücktritt, Umtausch oder Rücksendung der Ware. Ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften des Verbraucherrechts besteht nicht, da die Kunden ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB) sind.
9.2 Eine Rücknahme oder Rücksendung der Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Sonderanfertigungen endgültig und verbindlich bestellt werden.
9.3 Abweichende Vereinbarungen über Rücknahmen oder Kulanzregelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
10. Schlussbestimmungen10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AVLB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
10.4 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
FirmenangabenH & H Eisen-Müller GmbH & Co. KG
Eisenbahnstraße 53 - 57
70736 Fellbach
Telefon: 0711 571 52-0
E-Mail: siehe Website
Internet: https://brennschnitte.de